Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 10.10.2013 in Sachen5 Ca 667/13 G wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen (noch) ein Arbeitsverhältnis besteht und der Kläger entsprechend weiter zu beschäftigen ist.
Der am 28.11.1964 geborene Kläger stand ursprünglich als Helfer an der Presse in einem Arbeitsverhältnis zur I I S E G und verdiente 3.363, 35 € brutto monatlich. Die Arbeitgeberin verfügte über Betriebe in B und M und beschäftigte insgesamt ca. 1600 Mitarbeiter.
1) 2) 1) 2)
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|