Die Parteien streiten darüber, ob das Arbeitsverhältnis des Klägers durch eine Kündigung der Royal Air Force (in Prozessstandschaft die Beklagte zu 1)) zum 31. März 2001 aufgelöst oder ab 1. April 2001 infolge eines Betriebsübergangs auf die Beklagte zu 2) übergegangen ist.
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