LAGE § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 40
NZA-RR 1997, 130
PersR 1997, 182
ZTR 1997, 188
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 11.10.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 869/95
Betriebsstillegung: entsprechende Anwendung der Grundsätze
LAG Köln, Urteil vom 28.06.1996 - Aktenzeichen 11 (12) Sa 296/96
DRsp Nr. 2001/6020
Betriebsstillegung: entsprechende Anwendung der Grundsätze
Der Entschluss des Arbeitgebers (Musikschule), seine sämtlichen Arbeitnehmer (Musikschullehrer) zu entlassen, um seine bisherigen betrieblichen Aktivitäten künftig und auf Dauer nur noch - in arbeitsrechtlich zulässiger Weise - mit freien Mitarbeitern fortzusetzen, ist eine gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbare Unternehmerentscheidung, die rechtlich dem Entschluss zur Betriebsstillegung - auch i.S. von § 15 Abs. 4KSchG - gleichkommt.