Die Parteien streiten darüber, wie im Rahmen einer beamtenähnlich ausgestalteten Versorgungszusage die Betriebsrente unter Berücksichtigung der der Klägerin zufließenden Sozialversicherungsrente zu errechnen ist.
Die am 13. Juni 1951 geborene Klägerin hat zwei Kinder, geboren am 28. Oktober 1977 und 17. November 1983. Sie ist geschieden. Die Klägerin war zunächst ab dem 1. April 1967 bei der Stadt T "als Anlernling" und ab dem 1. April 1968 im Rahmen einer Verwaltungslehre beschäftigt. Zum 1. März 1969 wurde sie von der Stadt T in das Beamtenverhältnis übernommen. Nach mehreren Beurlaubungen war sie ab dem 1. August 1992 bei der Universität B als Beamtin des gehobenen Dienstes tätig.
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