Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 26. Januar 2017 (
Die Revision wird zugelassen.
Der Kläger verlangt mit der Klage eine weitere Erhöhung seiner betrieblichen Rente zum 1. Juli 2015 und zum 1. August 2016.
Der Kläger war bis 31. Januar 2008 bei der Beklagten tätig. Seit dem 1. Februar 2008 bezieht er eine betriebliche Rente auf der Grundlage der Versorgungsordnung vom 1. April 1985 (nachfolgend "VO 85"). Wegen der Einzelheiten der VO 85 wird auf die Anlage K 1 (Bl. 14-20 d.A.) Bezug genommen.
Die Anpassung der betrieblichen Rente richtet sich nach § 6 der VO 85. Darin ist unter der Überschrift "Anpassung der Renten" folgendes geregelt:
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