Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 8. Februar 2017 (
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger beginnend mit dem 1. August 2016 über den Betrag von Euro 1.616,82 hinaus jeweils zum Ersten eines Monats einen Betrag von Euro 86,91 zu zahlen.
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