Betriebsrente; Widerruf der Versorgungszusage; Wegfall der Geschäftsgrundlage; wirtschaftliche Notlage; Tochterunternehmen; Konzern
LAG Köln, Urteil vom 21.08.2001 - Aktenzeichen 13 (8) Sa 14/01
DRsp Nr. 2002/15364
Betriebsrente; Widerruf der Versorgungszusage; Wegfall der Geschäftsgrundlage; wirtschaftliche Notlage; Tochterunternehmen; Konzern
»1. Wenn die wirtschaftliche Lage für den Bestand und Entwicklung eines betrieblichen Versorgungsanspruchs von Bedeutung ist, kommt es grundsätzlich auf die Situation beim Versorgungsschuldner an, auch wenn dieser Konzern gebunden ist.2. Eine wirtschaftliche Notlage des Mutterunternehmens kann dann zu einer wirtschaftlichen Notlage der Tochter führen, wenn die Versorgungsschuldnerin auf Grund einer durch Arbeitsteilung begründeten Abhängigkeit vom Mutterunternehmen bei dessen Konkurs oder Liquidation nicht mehr lebensfähig wäre.
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