Betriebsrente; Provision; Auslegung einer Versorgungsordnung
LAG Köln, Urteil vom 05.06.1998 - Aktenzeichen 11 Sa 1641/97
DRsp Nr. 2000/2057
Betriebsrente; Provision; Auslegung einer Versorgungsordnung
»Im Arbeitsleben wird der Begriff der "Zuwendung" gebraucht, um ungewöhnliche (Zusatz-) Leistungen außerhalb des eigentlichen Synallagmas zu bezeichnen; er bezieht sich auf Leistungen, die zumindest in ihrem historischen Ursprung einmal freiwillig waren und nicht den für die Vergütung geltenden allgemeinen Fälligkeitsregelungen (§ 614BGB, §§ 64, 87cHGB, § 11BBiG) folgen.«