1. Die Revisionen des Beklagten und der Klägerin zu 2. gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 24. Juli 2009 - 4 Sa 1093/08 - werden zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Revisionsverfahrens verteilen sich wie folgt: Die Klägerin zu 2. hat ihre außergerichtlichen Kosten und von den Gerichtskosten und den Kosten des Beklagten ein Drittel zu tragen. Die übrigen Kosten hat der Beklagte zu tragen.
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