1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - vom 25.8.2009 - 5 Ca 821/07 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte zur Zahlung einer Betriebsrente in bestimmter Höhe verpflichtet ist.
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