1. Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 13.05.2005 (Az.:
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte der Klägerin eine Versorgung zu gewähren, die der einer vergleichbaren Beamtin des Freistaates Bayern entspricht.
Die 1941 geborene Klägerin war seit 01.09.1989 an der katholischen Realschule der Ursulinen in Landshut als Lehrkraft für Deutsch, Geschichte und Erziehungskunde beschäftigt.
Dem Arbeitsverhältnis lag zunächst ein mit dem Ursulinenkloster als Träger der Schule am 18.09.1989 geschlossener Dienstvertrag (Bl. 84 bis 88 d. A.) zugrunde, in dem es u. a. wie folgt heißt:
§ 2
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|