Betriebsrente; Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten; Bremer Vulkan
LAG Köln, Urteil vom 02.03.2001 - Aktenzeichen 11 Sa 1097/00
DRsp Nr. 2002/15339
Betriebsrente; Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten; Bremer Vulkan
»1. Jedenfalls bis 1982 durften Pensionsordnungen zwischen Arbeitern und Angestellten unterscheiden - zumindest war und ist der Arbeitgeber in seinem Vertrauen auf die Zulässigkeit zu schützen. Deshalb bleiben ältere Pensionsordnungen bei der Bewertung von Dienstzeiten vor 1983 zur Ermittlung der bis dahin erdienten Anwartschaften anwendbar.2. Das Bekanntwerden der BVerfG-Entscheidung vom 16.11.1982 (1 BvL 16/75) hat keine Verpflichtung der Arbeitgeber ausgelöst, ältere Pensionsordnungen rückwirkend zu harmonisieren. Ob sie mit Wirkung für die Zukunft zu harmonisieren waren, bleibt offen; jedenfalls war den Arbeitgebern hierfür eine Übergangsfrist zuzubilligen.
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