1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 21. August 2008 -
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 18. Januar 2008 -
Insoweit wird die Klage einschließlich des auf diese Zahlungsansprüche entfallenden Zinsantrages abgewiesen. Die weitergehende Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen.
2. Im Übrigen wird Revision des Beklagten zurückgewiesen.
3. Von den Kosten des Verfahrens erster Instanz haben der Kläger 2/3 und der Beklagte 1/3, von den Kosten des Berufungs- und des Revisionsverfahrens haben der Kläger 1/3 und der Beklagte 2/3 zu tragen.
Von Rechts wegen!
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|