1. Auf die Revisionen aller Parteien wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. September 2008 -
2. Im Umfang der Aufhebung wird auf die Berufung des Klägers und die Anschlussberufung der Beklagten zu 1. und 2. das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 2. November 2007 -
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