1. Auf die Revisionen aller Parteien wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 28. August 2008 -
2. Im Umfang der Aufhebung wird auf die Berufungen der Beklagten zu 1. und 2. das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 12. September 2007 -
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