1. Auf die Revisionen aller Parteien wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 6. November 2008 - 2 Sa 2519/07 und 2 Sa 365/08 - teilweise aufgehoben.
2. Im Umfang der Aufhebung wird auf die Berufung des Klägers und die Anschlussberufungen der Beklagten zu 1. und 2. das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 30. Oktober 2007 -
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