ArbG Köln, vom 03.05.1990 - Vorinstanzaktenzeichen 6 BV 88/89
Betriebsratswahl: Wahlanfechtung - Auslegung der Wählerliste - Befristung
LAG Köln, Beschluss vom 16.01.1991 - Aktenzeichen 2 TaBV 37/90
DRsp Nr. 2001/14634
Betriebsratswahl: Wahlanfechtung - Auslegung der Wählerliste - Befristung
1. Für die Fortsetzung des Verfahrens über die vom Arbeitgeber erklärte Wahlanfechtung besteht auch dann noch ein Rechtsschutzinteresse, wenn der Betriebsrat auf Grund eines ordnungsgemäßen Beschlusses zurückgetreten ist, jedoch als geschäftsführender Betriebsrat gemäss § 22BetrVG weiter amtiert.2. Es stellt einen wesentlichen Verstoß gegen Verfahrensvorschriften dar, wenn in einem Betrieb, in dem auch nachts gearbeitet wird, die Wählerliste nur jeweils 3 Stunden vormittags am Arbeitsplatz eines Mitgliedes des Wahlvorstandes eingesehen werden kann.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.