Betriebsratswahl: Empfangnahme von Wahlvorschlägen - Einreichungsfrist
LAG Frankfurt/Main, Beschluss vom 07.02.1991 - Aktenzeichen 12 TaBV 177/90
DRsp Nr. 2001/14593
Betriebsratswahl: Empfangnahme von Wahlvorschlägen - Einreichungsfrist
Bestimmt das Wahlausschreiben ein bestimmtes Datum (ohne begrenzende Uhrzeitangabe) als Ende der Frist für das Einreichen von Wahlvorschlägen, so muss sich der Wahlvorstand - mindestens eines seiner Mitglieder, im Zweifel der/die Wahlvorstandsvorsitzende - mindestens bis zum Ende der betrieblichen Arbeitszeit am fraglichen Tag zur Empfangnahme von Wahlvorschlägen bereit halten.