I.
Die Beteiligten streiten um die Anfechtung einer Betriebsratswahl.
Der Arbeitgeber (Antragsteller) betreibt eine Versicherungsgesellschaft für technische Anlagen mit Sitz in B und M. Er beschäftigte bundesweit am 01.04.1998 ca. 440 Mitarbeiter ohne Einrechnung der leitenden Angestellten.
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