LAG Frankfurt/Main, vom 11.06.1974 - Vorinstanzaktenzeichen 5 TaBV 8/74
Betriebsratswahl: Anfechtung der Wahl des Wahlvorstandes
BAG, Beschluß vom 03.06.1975 - Aktenzeichen 1 ABR 98/74
DRsp Nr. 2007/24708
Betriebsratswahl: Anfechtung der Wahl des Wahlvorstandes
»1. Die Wahl des Wahlvorstandes kann selbständig auch vor Abschluß der Betriebsratswahl angefochten werden.2. a) Das Rechtsverhältnis zwischen einer Schwesternschaft vom Roten Kreuz und ihren Mitgliedern erschöpft sich mangels Abschlusses eines besonderen Arbeitsvertrages in den vereinsrechtlichen Pflichten und Rechten.
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