LAG Frankfurt/Main - Beschluss vom 25.10.2007
9 TaBV 84/07
Normen:
BetrVG § 37 Abs. 6 § 40 Abs. 1 ; AGG § 17 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Hanau - 2 BV 2/07 - 22.03.2007,

Betriebsratsschulung zum allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz

LAG Frankfurt/Main, Beschluss vom 25.10.2007 - Aktenzeichen 9 TaBV 84/07

DRsp Nr. 2008/9583

Betriebsratsschulung zum allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz

»Ein knapp viertägiges Betriebsratsseminar zum Thema: "Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz", das sich u.a. mit Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats im Rahmen des AGG und der Ausarbeitung einer Musterbetriebsvereinbarung befasst, ist unabhängig davon erforderlich im Sinne der §§ 37 Abs. 6, 40 BetrVG, dass konkrete Diskriminierungen oder Ungleichbehandlungen bisher im Betrieb nicht festgestellt werden konnten.«

Normenkette:

BetrVG § 37 Abs. 6 § 40 Abs. 1 ; AGG § 17 Abs. 1 ;

Gründe:

I.

Die Beteiligten streiten um die Erforderlichkeit einer Betriebsratsschulung zum Thema Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz.