LAG Frankfurt/Main - Beschluss vom 19.01.1995
12 TaBV 95/94
Normen:
BetrVG § 23 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Kassel, vom 27.04.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 6 BV 5/93

Betriebsratsmitglied: Ausschluss - Voraussetzungen

LAG Frankfurt/Main, Beschluss vom 19.01.1995 - Aktenzeichen 12 TaBV 95/94

DRsp Nr. 2001/15051

Betriebsratsmitglied: Ausschluss - Voraussetzungen

1. Zu den Voraussetzungen eines Antrages auf Ausschluss eines BR-Mitgliedes aus dem Betriebsrat nach Ablauf der Amtszeit. 2. Zum Rechtsschutzinteresse für einen Antrag auf Feststellung, dass ein bestimmtes Verhalten eines BR-Mitgliedes aus einer vergangenen Amtszeit seine Amtspflichten verletzt habe.

Normenkette:

BetrVG § 23 Abs. 1 ;
Vorinstanz: ArbG Kassel, vom 27.04.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 6 BV 5/93