LAG Köln - Urteil vom 27.01.2010
8 Sa 698/09
Normen:
BetrVG § 102 Abs. 1 S. 2; BGB § 626 Abs. 1; KschG § 1 Abs. 2 S. 1;
Fundstellen:
AE 2010, 107
AuR 2010, 271
LAGE § 102 BetrVG 2001 Nr. 11
LAGE § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 9
PersV 2010, 424
Vorinstanzen:
ArbG Köln , vom 08.05.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 7841/08

Betriebsratsanhörung bei Verdachtskündigung; unwirksame Kündigung bei irreführender Darstellung der Kündigungsgründe; Anforderungen an Verdachtsgründe und Aufklärungsbemühungen der Arbeitgeberin bei Unterdrückung von Postsendungen

LAG Köln, Urteil vom 27.01.2010 - Aktenzeichen 8 Sa 698/09

DRsp Nr. 2010/3748

Betriebsratsanhörung bei Verdachtskündigung; unwirksame Kündigung bei irreführender Darstellung der Kündigungsgründe; Anforderungen an Verdachtsgründe und Aufklärungsbemühungen der Arbeitgeberin bei Unterdrückung von Postsendungen

1. Eine bewusst unrichtige oder unvollständige und damit irreführende Darstellung der Kündigungsgründe führt zur fehlerhaften Anhörung des Betriebsrats und damit zur Unwirksamkeit der Kündigung (BAG, Urteil vom 06.10.2005 - 2 'AZR 316/04 - EzA BetrVG 2001 § 102 Rn. 16; BAG, Urteil vom 22.09.1994 - 2 AZR 31/94 - BAGE 78, 39, 47 f.; BAG, Urteil vom 13.05.2004 - 2 AZR 349/03 - BAGE 110, 331, 334). 2. Eine Verdachtskündigung ist nur dann zulässig, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen begründen, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen hat, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (BAG, Urteil vom 13.03.2008 - 2 AZR 961/06 - EzA- BGB 2002 § 626 Verdacht strafbare Handlung Nr. 6).

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 08.05.2009 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BetrVG § 102 Abs. 1 S. 2; BGB § 626 Abs. 1;