I.
Der Antragsteller und Beteiligte zu 1) ist der bei der Beteiligten zu 2) bestehende Betriebsrat.
Die Deutsche Post AG betreibt nach der sogenannten Postreform II unterschiedliche Betriebe, um die einzelnen Postdienstleistungen anzubieten (sogenannte Spartenorganisation). Sie führte zum 1. Januar 1996 die Sparten Briefpost, Frachtpost und Postfilialen (Schalterdienst) ein, die jeweils als eigene Niederlassungen organisiert sind. Die Niederlassung Postfilialen ist in Berlin in sechs Filialbezirke unterteilt, die jeweils eine eigene Filialbezirksleitung haben. Insgesamt gibt es in Berlin 170 Postfilialen mit etwa 1.940 Mitarbeitern. In jeder Filiale arbeiten ein bis 25, durchschnittlich fünf bis zehn Arbeitnehmer. In größeren Filialen, sogenannten Flaggschiffen, sind mehr als zehn Arbeitnehmer tätig. In Berlin bestehen 25 sogenannte Flaggschiffe.
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