LAG Bremen - Beschluss vom 26.03.1998
1 TaBV 9/98
Normen:
BetrVG § 7 Abs. 2 ;
Fundstellen:
AuR 1998, 286
BB 1998, 1211
FA 1998, 257
LAGE § 18 BetrVG 1972 Nr. 6
NZA-RR 1998, 401
ZBVR 1998, 90
ZfPR 2000, 18
Vorinstanzen:
ArbG Bremen - 4a BVGa 23/98 - 5 BVGa 17-21/98 - 5 BVGa 22/98 - 6 BVGa 15/98 - 6 BVGa 24/98 - 20.03.98,

Betriebsrat: Wahlvorschläge - Ordnungsgemäßheit der Listen

LAG Bremen, Beschluss vom 26.03.1998 - Aktenzeichen 1 TaBV 9/98

DRsp Nr. 2001/14412

Betriebsrat: Wahlvorschläge - Ordnungsgemäßheit der Listen

1. Eine Wahlvorschlagsliste für eine Betriebsratswahl stellt eine einheitliche zusammenhängende Urkunde dar, wenn Bewerberliste und Liste der Stützunterschriften mit Heftklammern verbunden sind und zusätzlich alle Blätter aufgefächert so gestempelt sind, daß bei Entfernen eines Blatts eine Lücke im Stempel entstehen würde. 2. Eine solche Vorschlagsliste genügt jedenfalls den Anforderungen, die Wahlvorstand im Rahmen der unverzüglichen Überprüfung gem. § 7 Abs. 2 Wahlordnung zum BetrVG stellen kann. 3. Die in einem Verfahren auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung vorzunehmende Interessenabwägung läßt es als geboten erscheinen, dem Wahlvorstand aufzugeben, das Wahlverfahren unter Berücksichtigung einer derartigen Vorschlagsliste durchzuführen.

Normenkette:

BetrVG § 7 Abs. 2 ;

Gründe:

I.

Die Beteiligten zu 1. a) bis e) und der Beteiligte zu 2) (Wahlvorstand) streiten über die Zulassung der von den Beteiligten zu 1. a) bis e) vertretenen Listen zur Betriebsratswahl im Betrieb der Beteiligten zu 3) bis 5) am 08.04.1998. Der Beteiligte zu 6) ist der Betriebsrat der Beteiligten zu 3). Die Beteiligten zu 7) und 8) sind Listenvertreter anderer Wahlvorschlagslisten