I.
Die Beteiligten zu 1. a) bis e) und der Beteiligte zu 2) (Wahlvorstand) streiten über die Zulassung der von den Beteiligten zu 1. a) bis e) vertretenen Listen zur Betriebsratswahl im Betrieb der Beteiligten zu 3) bis 5) am 08.04.1998. Der Beteiligte zu 6) ist der Betriebsrat der Beteiligten zu 3). Die Beteiligten zu 7) und 8) sind Listenvertreter anderer Wahlvorschlagslisten
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