ArbG München, vom 18.12.1990 - Vorinstanzaktenzeichen 23 BVGa 223/90
Betriebsrat: Unterlassungsanspruch bei Einführung des Personalinformationssystems AISAS
LAG München, Beschluss vom 04.06.1991 - Aktenzeichen 2 TaBV 67/90
DRsp Nr. 2002/15131
Betriebsrat: Unterlassungsanspruch bei Einführung des Personalinformationssystems AISAS
Der Betriebsrat hat im Hinblick auf die Einführung eines Personalinformationssystems auch dann keinen Anspruch auf Unterlassung gegen den Arbeitgeber, wenn dieser dabei gegen § 75BetrVG verstoßen hat und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Arbeitnehmer in Frage steht.