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In dem beim Arbeitsgericht in Dortmund am 30.06.1989 eingereichten Beschlussverfahren streiten die Beteiligten darüber, ob ein gemeinsam für eine KG und eine GmbH gewählter Betriebsrat mit der Eröffnung des Konkursverfahrens über des Vermögen der GmbH aufhört, für den GmbH-Betrieb - auch ohne Restmandat - zuständig zu sein.
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