LAG Köln - Beschluss vom 12.06.2001
13 TaBV 9/01
Normen:
BetrVG § 40 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Siegburg - Beschluss vom ... - 5 BV 43/00,

Betriebsrat; sachliche Mittel; Freischaltung der Telefonanlage

LAG Köln, Beschluss vom 12.06.2001 - Aktenzeichen 13 TaBV 9/01

DRsp Nr. 2002/15314

Betriebsrat; sachliche Mittel; Freischaltung der Telefonanlage

»Der Arbeitgeber hat in einem Betrieb mit mehreren räumlich entfernt voneinander liegenden Verkaufsstellen die Telefonanlage so einzurichten, dass ein direkter Telefonkontakt sämtlicher Mitarbeiter zu allen Betriebsratsmitgliedern ermöglicht wird.«

Normenkette:

BetrVG § 40 Abs. 2 ;
Vorinstanz: ArbG Siegburg - Beschluss vom ... - 5 BV 43/00,