A.
Die Beteiligten streiten darüber, ob eine vom Betriebsrat vorgelegte Verteilungsregelung einen Konzernsozialplan vom 18.09.1991 wirksam ausfüllt und ob der Arbeitgeber zur Auslegung von Sozialplanregelungen verpflichtet ist.
1. Die B ist die Antragsgegnerin und Beteiligte zu 2) dieses Verfahrens (Arbeitgeberin). Sie ist als Rechtsnachfolgerin durch Umwandlung am 26.07.1993 aus der S hervorgegangen. Die S ihrerseits war ein Tochterunternehmen der T die am 01.06.1990 aus dem VEB Schwermaschinenkombinat T mit 24 Kombinatsbetrieben - u.a. dem VEB Sch - hervorgegangen war.
Der Antragsteller und Beteiligte zu 1) geriert sich aufgrund eines Restmandates als Betriebsrat der Arbeitgeberin.
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