A.
Die Beteiligten streiten in der Beschwerdeinstanz noch darum, ob die Zustimmung der Arbeitgeberin zur Freistellung des Betriebsratsmitglieds ... zu ersetzen ist und hierbei insbesondere darüber, ob aufgrund einer ursprünglich nach Listen vorgenommenen Freistellungswahl bei Verzicht eines Betriebsratsmitglieds auf seine Freistellung der nächst Listenkandidat automatisch nachrückt bzw. die vom Betriebsrat vorgenommene Nachwahl generell bzw. auch wegen unterlassener vorheriger Beratung mit dem Arbeitgeber zulässig ist.
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