Betriebsrat: Mitbestimmungsrecht bei Stellenbesetzung
LAG Frankfurt/Main, Beschluss vom 22.03.1994 - Aktenzeichen 4 TaBV 120/93
DRsp Nr. 2001/14558
Betriebsrat: Mitbestimmungsrecht bei Stellenbesetzung
1. Die kommissarische (zunächst nur vorübergehende, vorläufige) Stellenbesetzung und die endgültige (nunmehr auf Dauer angelegte) Stellenbesetzung sind eigenständige und jeweils für sich gem. §§ 99 f. BetrVG beteiligungspflichtige personelle Maßnahmen, auch wenn beide Maßnahmen dieselbe Person betreffen.2. Die kommissarische Stellenbesetzung stellt nicht ohne weiteres gleichzeitig die vorläufige Durchführung einer personellen Maßnahme i.S. des § 100BetrVG dar.