LAG Köln - Beschluss vom 21.04.1997
3 TaBV 79/96
Normen:
BetrVG § 94 Abs. 1 ;
Fundstellen:
AiB 1997, 664
ARST 1997, 165
NZA-RR 1997, 481
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 22.10.1996 - Vorinstanzaktenzeichen Ha 16/96

Betriebsrat: Mitbestimmungsrecht bei der Einführung von Fragebogen für Jahresgespräche

LAG Köln, Beschluss vom 21.04.1997 - Aktenzeichen 3 TaBV 79/96

DRsp Nr. 2002/6583

Betriebsrat: Mitbestimmungsrecht bei der Einführung von Fragebogen für "Jahresgespräche"

Führt der Arbeitgeber zur Verwendung bei "Jahresgesprächen", die Vorgesetzte mit den ihnen unterstellten Mitarbeitern führen soll, Fragebögen ein, in denen die Frage gestellt wird, ob der Mitarbeiter sich eher unter- als überfordert ansieht oder ob er eine Hilfestellung benötigt, so hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nach § 94 Abs. 1 BetrVG.

Normenkette:

BetrVG § 94 Abs. 1 ;

Hinweise:

Anmerkungen und Entscheidungsbesprechungen:

Mletzko, AiB 1997, 665

Vorinstanz: ArbG Köln, vom 22.10.1996 - Vorinstanzaktenzeichen Ha 16/96
Fundstellen
AiB 1997, 664
ARST 1997, 165
NZA-RR 1997, 481