Die teilzeitbeschäftigte Klägerin beansprucht mit der am 04.11.1994 eingereichten und am 17.11.1994 zugestellten Klage von dem beklagten Bundesland die Zahlung des vollen Betrags der Jubiläumszuwendung anlässlich der Vollendung einer Dienstzeit von 25 Jahren.
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