ArbG Aachen, vom 05.12.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 6 BV 59/95
Betriebsrat: Mitbestimmung zur Versetzung bei Gruppenarbeit
LAG Köln, Beschluss vom 26.07.1996 - Aktenzeichen 12 TaBV 33/96
DRsp Nr. 2001/6006
Betriebsrat: Mitbestimmung zur Versetzung bei Gruppenarbeit
Ist in einem Betrieb Gruppenarbeit eingeführt, so kann je nach deren Ausgestaltung der arbeitgeberseitig veranlasste Gruppenwechsel eine Versetzung im Sinne von § 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG darstellen und dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 99BetrVG unterliegen.