I.
Die Beteiligten streiten um die Frage, ob dem antragstellenden Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG bei der Übertragung zusätzlicher Funktionen durch die Antragsgegnerin (nachfolgend: Arbeitgeberin) an die Postzusteller zusteht.
Der Betriebsrat ist für die Niederlassung ... der ... AG gebildet. Dort sind 1.434 Arbeitnehmer beschäftigt, von denen 550 Beamte sind, welche gemäß §
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