LAG Düsseldorf - Beschluss vom 27.05.1992
2 TaBV 25/92
Normen:
BetrVG § 95 Abs. 3 § 99 Abs. 1 ;
Fundstellen:
AuR 1993, 223
AuR 1993, 375
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf,

Betriebsrat: Mitbestimmung bei Job-Rotation

LAG Düsseldorf, Beschluss vom 27.05.1992 - Aktenzeichen 2 TaBV 25/92

DRsp Nr. 2001/14453

Betriebsrat: Mitbestimmung bei "Job-Rotation"

Hat ein Arbeitnehmer auf Anweisung des Arbeitgebers innerhalb der Abteilung von einer Gruppe zur anderen zu wechseln, liegt eine sog. "Job-Rotation" vor mit der Folge, dass jeder Wechsel eine mitbestimmungspflichtige Versetzung i.S. von § 99 Abs. 1 BetrVG darstellt.

Normenkette:

BetrVG § 95 Abs. 3 § 99 Abs. 1 ;
Vorinstanz: ArbG Düsseldorf,
Fundstellen
AuR 1993, 223
AuR 1993, 375