Antragsteller ist der 5-köpfige Betriebsrat in dem Speditionsbetrieb der Arbeitgeberin; er hat die Ausschreibung von neu zu besetzenden Arbeitsplätzen für Fahrer im sogenannten Linienverkehr verlangt.
Die Arbeitgeberin befördert überwiegend Luftfracht für die ... und für die ... . Zu diesem Zweck unterhält sie dauernd einen regelmäßigen "Linienverkehr" zwischen den Flughäfen Köln, Frankfurt, Düsseldorf, Paris, Amsterdam, Berlin und Mühlhausen (Elsaß). Die Fahrtzeiten richten sich nach den jeweiligen Flugplänen und sind daher immer gleich. Es werden ferner immer dieselben Fahrzeuge auf einer und derselben "Linie" eingesetzt, weil die einzelnen Flughäfen jeweils besondere technische Anforderungen an die Fahrzeuge stellen (Zuladungsmenge). Ein Teil der Fahrzeuge ist regelmäßig mit einem Beifahrer besetzt; die Entlohnung der Fahrer und die Spesenregelung richten sich nach den Besonderheiten der jeweiligen Fahrtroute.
Daneben unterhält die Arbeitgeberin Glasfahrzeuge, die als sogenannte Innenlader beiden von montags bis freitags im Einsatz sind.
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