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Die Beteiligten streiten über Mitbestimmungsrechte in Hinsicht auf sogenannte Bildschirmarbeitsplätze.
Der Arbeitgeber betreibt in der Rechtsform der Aktiengesellschaft ein bedeutendes Bauunternehmen. Die "Hauptverwaltung" befindet sich in Stuttgart, "Niederlassungen und Zweigstellen" an den aus Aktenblatt 1 ersichtlichen Orten der Bundesrepublik.
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