Betriebsrat: Kündigung eines Betriebsratsmitglieds - Weiterbeschäftigungsanspruch
LAG Hamm, Beschluss vom 17.01.1996 - Aktenzeichen 3 TaBV 61/95
DRsp Nr. 2001/5908
Betriebsrat: Kündigung eines Betriebsratsmitglieds - Weiterbeschäftigungsanspruch
Ein Betriebsratsmitglied, dem fristlos unter Einhaltung des Verfahrens nach § 103 Abs. 1BetrVG gekündigt worden ist, gilt während des Kündigungsschutzverfahrens nicht als verhindert im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, wenn es während des Kündigungsschutzverfahrens einen Weiterbeschäftigungsanspruch nach den Grundsätzen der Entscheidung des Großen Senats des BAG DRsp-ROM Nr. 1992/6479 hat.