ArbG Berlin, vom 05.09.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 66 BV 9608/02
Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat, BAT, BAT-O, Vergütungsordnung, Ermessen der Einigungsstelle
LAG Berlin, Beschluss vom 04.04.2003 - Aktenzeichen 13 TaBV 68/03
DRsp Nr. 2003/11125
Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat, BAT, BAT-O, Vergütungsordnung, Ermessen der Einigungsstelle
»1. Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 10BetrVG mitzubestimmen, ob eine Vergütungsordnung entsprechend der des BAT eingeführt wird.2. Die Auflage eines Zuwendungsgebers (hier: Bundesrepublik Deutschland) an den Zuwendungsempfänger (Arbeitgeber), keine höhere Vergütung zu zahlen als im öffentlichen Dienst, ist keine gesetzliche Regelung im Sinne von § 87 Nr. 1 Eingangssatz BetrVG, die das Mitteilungsrecht des Betriebsrats ausschließen könnte.3. Ein Nichtaufwendungstarifvertrag ist keine tarifliche Regelung im Sinne von § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG.4. Für die Einführung einer Vergütungsordnung ist grundsätzlich der Betriebsrat, nicht der Gesamtbetriebsrat originär zuständig.«