I.
Die Beteiligten streiten über die Anzahl freizustellender Betriebsratsmitglieder.
Die Antragstellerin und Beteiligte zu 1. betreibt Gesundheits- und soziale Einrichtungen zur Betreuung von alten und kranken Menschen, Kindern und Jugendlichen sowie Behinderten, die über das Berliner Stadtgebiet verteilt sind. Sie beschäftigt mehr als 300 Arbeitnehmer. Der Antragsgegner und Beteiligte zu 2. ist der aus der am 13. Mai 1993 in ihrem Betrieb erfolgten Wahl hervorgegangene Betriebsrat, der aus neun Mitgliedern besteht.
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