ArbG Solingen, vom 27.11.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 4 BV 354/91
Betriebsrat: Freistellung von Anwaltskosten
LAG Düsseldorf, Beschluss vom 27.03.1992 - Aktenzeichen 9 TaBV 6/92
DRsp Nr. 2002/8861
Betriebsrat: Freistellung von Anwaltskosten
Kosten, die auf Grund einer Beauftragung eines Rechtsanwaltes entstanden sind, sind nicht erforderlich, wenn sich die klärungsbedürftige Rechtsfrage unmittelbar aus dem Gesetzestext lösen lässt oder in einem einschlägigen Kommentar nachgelesen werden kann.