LAG München - Beschluss vom 20.07.1994
7 TaBV 36/93
Normen:
BetrVG § 37 Abs. 7 ;
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 25.02.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 7 BV 315/92

Betriebsrat: Erforderlichkeit und Eignung von Schulungsmaßnahmen

LAG München, Beschluss vom 20.07.1994 - Aktenzeichen 7 TaBV 36/93

DRsp Nr. 2002/15099

Betriebsrat: Erforderlichkeit und Eignung von Schulungsmaßnahmen

1. Eine Veranstaltung nach § 37 Abs. 7 BetrVG muss in vollem Umfang objektiv im Sinne der Bestimmung geeignet sein (vergleiche BAG - DRsp-ROM Nr. 1994/1596 -). 2. Die Themen müssen einen hinreichenden Bezug zu den gesetzlichen Aufgaben des Betriebsrats aufweisen. § 37 Abs. 7 BetrVG diente nicht dazu, Rückstände im Allgemeinwissen bei den Betriebsratsmitgliedern abzubauen, allgemeine staatsbürgerliche Fortbildung zu vermitteln oder allgemein eine "intellektuelle Parität" oder Chancengleichheit mit dem Arbeitgeber herzustellen (vergleiche BAG a.a.O.).