ArbG Darmstadt, vom 12.04.1990 - Vorinstanzaktenzeichen 7 BV 63/89
Betriebsrat: Erforderlichkeit eines Schulungsseminars über AIDS/HIV
LAG Frankfurt/Main, Beschluss vom 07.03.1991 - Aktenzeichen 12 TaBV 172/90
DRsp Nr. 2001/14589
Betriebsrat: Erforderlichkeit eines Schulungsseminars über AIDS/HIV
Gerade weil HIV-Infektionen und AIDS-Erkrankungen in atypischer Weise angstbesetzt und von daher besonders geeignet sind, irrationale Reaktionen in der Belegschaft hervorzurufen, ist bei dieser Gesundheitsgefahr - anders als bei anderen schweren Erkrankungen - eine Ausnahme von dem Grundsatz gerechtfertigt, dass nur bei konkret zutage tretenden Gefährdungen eine Schulung nach § 37 Abs. 6BetrVG unter dem Aspekt vorbeugender Gefahrenabwehr "erforderlich" ist.