ArbG Düsseldorf, vom 01.09.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 2 BVGa 13/95
Betriebsrat: Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme - einstweilige Verfügung
LAG Düsseldorf, Beschluss vom 06.09.1995 - Aktenzeichen 12 TaBV 69/95
DRsp Nr. 2002/8648
Betriebsrat: Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme - einstweilige Verfügung
Hat der Betriebsrat die Entsendung eines Mitglieds zu einer Schulung gemäß § 37 Abs. 6BetrVG beschlossen und bestreitet der Arbeitgeber die Erforderlichkeit der Schulungsteilnahme, kann nicht im Wege der einstweiligen Verfügung das Teilnahmerecht des Betriebsratsmitglieds abgesichert werden. Für eine solche Verfügung, die auf keine "Regelung", sondern lediglich auf eine "Feststellung" gerichtet wäre, fehlt es am Verfügungsgrund.