ArbG Bochum, vom 28.11.1997 - Vorinstanzaktenzeichen 1 BV 51/97
Betriebsrat: Beschluss über die anwaltliche Vertretung im Zustimmungsersetzungsverfahren - Stimmrecht des Betroffenen
LAG Hamm, Beschluss vom 10.06.1998 - Aktenzeichen 3 TaBV 15/98
DRsp Nr. 2001/14495
Betriebsrat: Beschluss über die anwaltliche Vertretung im Zustimmungsersetzungsverfahren - Stimmrecht des Betroffenen
Das zu kündigende Betriebsratsmitglied kann bei dem Beauftragungsbeschluss eines Rechtsanwaltes für die Vertretung des Betriebsrates in einem Zustimmungsersetzungsverfahren (§ 103 Abs. 2BetrVG) beraten und mitbestimmen. Es ist nicht davon durch Selbstbetroffenheit ausgeschlossen.