I. Die Beteiligten streiten darüber, ob das Amt des Beteiligten zu 1) erloschen ist oder ob dem Beteiligten zu 1) ein Übergangsmandat zusteht.
Bei dem Beteiligten zu 1) handelt es sich um den für die Niederlassung H. der V. GmbH (im Folgenden: V.) gebildeten Betriebsrat. Die V. unterhielt ebenso wie die Beteiligte zu 2) Niederlassungen in den Großräumen H., D., F./W. und M.. Mit Wirkung vom 03. April 2006 wurde die Verschmelzung der V. mit der Beteiligten zu 2) im Handelsregister eingetragen. Am 28. April 2006 wurden die Betriebsstätten der Beteiligten zu 2) und der früheren V. in H. zusammengelegt.
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