ArbG Bonn, vom 26.01.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 5 BV 47/94
Betriebsrat: Beauftragung eines Rechtsanwalts - Voraussetzungen für die Erstattungsfähigkeit der Kosten
LAG Köln, Beschluss vom 14.07.1995 - Aktenzeichen 4 TaBV 40/95
DRsp Nr. 2001/4254
Betriebsrat: Beauftragung eines Rechtsanwalts - Voraussetzungen für die Erstattungsfähigkeit der Kosten
1. Die Beauftragung eines Rechtsanwalts durch den Betriebsrat ist stets dann i.S. des § 40BetrVG erforderlich, wenn der Arbeitgeber ein gerichtliches Verfahren gegen den Betriebsrat einleitet und selbst anwaltliche Hilfe dazu in Anspruch nimmt.2. Von dem von der Rechtsprechung geforderten Erfordernis vorheriger Beschlußfassung des Betriebsrats über die Bestellung eines Anwaltes ist in Fällen der Unmöglichkeit und der Unverhältnismäßigkeit eines vorherigen Zusammentretens des gesamten Betriebsrates eine Ausnahme zu machen.
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