A. Die antragstellende Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (im folgenden: ÖTV) begehrt im vorliegenden Beschlußverfahren die Auflösung des Betriebsrats im Betrieb des Arbeitgebers mit der Begründung, dieser habe durch den Abschluß einer Betriebsvereinbarung gegen § 77 Abs. 3 BetrVG verstoßen.
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