I.
Der Antragsteller und Beteiligte zu 1) ist der aus fünf Mitgliedern bestehende, am 14. April 1994 gewählte Betriebsrat der (West-)Berliner Bezirksgeschäftsstelle der Beteiligten zu 2), einer gemeinnützigen Bildungseinrichtung des Deutschen Gewerkschaftsbundes mit Sitz in Düsseldorf.
Im Jahre 1990 gründete die Beteiligte zu 2) als alleinige Gesellschafterin die die Beteiligte zu 3), die mit gleichem Betriebszweck wie die Beteiligte zu 2) in den neuen Ländern und im beigetretenen Teil Berlins eigene Geschäftsstellen unterhält. Am 30. Dezember 1994 hatten die Beteiligten zu 2) und 3) einen Vertrag "Über die Übertragung von Vermögensgegenständen, Schulden und sämtlichen Geschäftsaktivitäten der Bezirksgeschäftsstelle Berlin und des Bfw Düsseldorf ... auf das bfw Ost" geschlossen.
Am 02. September 1993 vereinbarten der Antragsteller und die Beteiligte zu 2) einen Interessenausgleich, in dem u.a. folgende Regelungen enthalten sind:
"Präambel
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